Nach dem Ersten Weltkrieg kam es zu tiefen Umbrüchen im Revier. Per Gesetz senkte die junge demokratische Regierung die Arbeitszeit, anstatt der zwei 12-stündigen Schichten wurden nun drei 8-stündige Schichten gefahren. Der Bedarf an Arbeiterwohnraum stieg dadurch von heut auf morgen um 50% an. Um diese Situation vor allem in den Kohlenrevieren zu entschärfen, reagierte die Regierung mit einer Zwangsabgabe auf Kohle, mit der der werksgebundene und werksunabhängige Wohnungsbau gefördert wurde. Zeitgleich erklärte man die Koppelung von Arbeits- und

    
Straße in Werminghoff, um 1930
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Mietvertrag für ungültig, was die Verfügbarkeit von Werkswohnungen zusätzlich belastete. In den folgenden Jahren entstanden insbesondere durch werksnahe Siedlungsgesellschaften und -genossenschaften auf nahezu allen Gruben der Lausitz Wohnhäuser billigster Bauart. Diese einmal gefundenen architektonischen Lösungen, fanden in Form von Standardentwürfen in der gesamten Lausitz eine fast inflationäre Anwendung.
Ab der Mitte der zwanziger Jahre entstanden vor allem Einfamilien- und Doppelhäuser. Zum einen war dies ein Resultat staatlicher Förderprogramme, zum anderen muss dies auch als ein Versuch der Unternehmen angesehen werden, die Belegschaft erneut an sich zu binden. Arbeiter und Angestellte konnten bei der Schaffung eigenen Wohnraums mit einer staatlichen Förderung rechnen, den oftmals fehlenden Eigenanteil schoss das Unternehmen seinen treuen Mitarbeitern als Darlehn zu. Im Ergebnis standen die Mitarbeiter so erneut in der altbewährten Abhängigkeit zum Unternehmen.
Resümierend lässt sich feststellen, dass der Werkswohnungsbau zum einen eine zwingend notwendige Voraussetzung für die Produktion in einer strukturschwachen Region war, zum anderen war er ein probates Mittel der Disziplinierung der Arbeiter und zu ihrer sozialen Kontrolle, über die Grenzen des Werkes hinaus.

 
 
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Arbeitersiedlungen 3